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   BGH, 05.09.2008 - 2 StR 265/08   

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https://dejure.org/2008,5307
BGH, 05.09.2008 - 2 StR 265/08 (https://dejure.org/2008,5307)
BGH, Entscheidung vom 05.09.2008 - 2 StR 265/08 (https://dejure.org/2008,5307)
BGH, Entscheidung vom 05. September 2008 - 2 StR 265/08 (https://dejure.org/2008,5307)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 66a StGB; § 67c Abs. 1 StGB; § 400 Abs. 1 StPO
    Vorbehalt der Sicherungsverwahrung (maßgeblicher Zeitpunkt für die Gefährlichkeitsprognose); unzulässige Revision der Nebenklage (fehlende Angabe eines zulässigen Rechtsmittelziels)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendung eines unzutreffenden Maßstabs für die Gefahrprognose; Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der Aburteilung für die Beurteilung der Gefährlichkeit

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 358 Abs. 2 Satz 1; ; StPO § 400 Abs. 1; ; StGB § 66; ; StGB § 66 Abs. 1; ; StGB § 66 a Abs. 1; ; StGB § 67 c Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66a
    Zeitpunkt der Gefährlichkeitsbeurteilung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 27
  • StV 2008, 635
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 308/04

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutzbereich; Durchsuchung; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus BGH, 05.09.2008 - 2 StR 265/08
    Denkbare, nur erhoffte positive Haltungsänderungen durch den Strafvollzug bleiben daher regelmäßig einer Prüfung gemäß § 67 c Abs. 1 StGB vorbehalten (BGH NStZ 2005, 337; Fischer aaO m.w.N.).
  • BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05

    Entscheidung zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 05.09.2008 - 2 StR 265/08
    Maßgeblich für die Beurteilung der Gefährlichkeit ist nicht der Zeitpunkt der späteren Entlassung des Angeklagten aus dem Strafvollzug, sondern der Zeitpunkt der Aburteilung (vgl. BGH NStZ 2006, 278, 279; 2007, 401; s. auch NStZ-RR 2004, 202, 203; Fischer StGB 55. Aufl. § 66 Rdn. 36 m.w.N.).
  • BGH, 04.02.2004 - 1 StR 474/03

    Sicherungsverwahrung (Hang; Beurteilungszeitpunkt für die Gefährlichkeitsprognose

    Auszug aus BGH, 05.09.2008 - 2 StR 265/08
    Maßgeblich für die Beurteilung der Gefährlichkeit ist nicht der Zeitpunkt der späteren Entlassung des Angeklagten aus dem Strafvollzug, sondern der Zeitpunkt der Aburteilung (vgl. BGH NStZ 2006, 278, 279; 2007, 401; s. auch NStZ-RR 2004, 202, 203; Fischer StGB 55. Aufl. § 66 Rdn. 36 m.w.N.).
  • BGH, 22.10.2004 - 1 StR 140/04

    Sicherungsverwahrung: Erwartbarkeit weiterer erheblicher rechtswidriger Taten,

    Auszug aus BGH, 05.09.2008 - 2 StR 265/08
    Zukünftige Veränderungen können hierbei berücksichtigt werden, wenn sie Haltungsänderungen erwarten lassen (vgl. BGB NStZ 2005, 211).
  • BGH, 13.03.2007 - 5 StR 499/06

    Unzureichender Vorbehalt der Sicherungsverwahrung (zeitlich maßgebliche

    Auszug aus BGH, 05.09.2008 - 2 StR 265/08
    Maßgeblich für die Beurteilung der Gefährlichkeit ist nicht der Zeitpunkt der späteren Entlassung des Angeklagten aus dem Strafvollzug, sondern der Zeitpunkt der Aburteilung (vgl. BGH NStZ 2006, 278, 279; 2007, 401; s. auch NStZ-RR 2004, 202, 203; Fischer StGB 55. Aufl. § 66 Rdn. 36 m.w.N.).
  • LG Kiel, 06.09.2010 - 8 KLs 2/10

    Verurteilung wegen der Verabredung zur Begehung von sexuellen Handlungen an

    Denkbare, nur erhoffte positive Veränderungen etwa infolge des Strafvollzuges bleiben daher regelmäßig der Berücksichtigung im Rahmen der dem Vollzug der Sicherungsverwahrung voran- und in Fällen der vorliegenden Art mit einer erneuten Begutachtung einhergehenden Entscheidung nach § 67 c StGB darüber vorbehalten, ob der Zweck der Maßregel die weitere Unterbringung des Angeklagten noch erfordert (vgl. BGH, NStZ 2009, 27 f.; NStZ-RR 20009, 11 f.).
  • LG Limburg, 07.03.2019 - 1 KLs 3 Js 7309/18

    Haftstrafen für Betreiber von Kinderporno-Plattform "Elysium"

    Denkbare, nur erhoffte positive Veränderungen - etwa infolge des Strafvollzuges - bleiben daher regelmäßig der im Rahmen der dem Vollzug der Sicherungsverwahrung vorangehenden erneuten Begutachtung einhergehenden Entscheidung nach § 67c StGB darüber vorbehalten, ob der Zweck der Maßregel die weitere Unterbringung des Angeklagten noch erfordert - (vgl. etwa BGH, NStZ 2009, 27 f.).
  • BGH, 17.02.2011 - 3 StR 394/10

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Nachverfahren); vorbehaltene

    Eine bloße Hoffnung auf eine Verringerung der Gefährlichkeit während des Strafvollzugs steht ihrer aktuellen Feststellung nicht entgegen; denkbare, nur erhoffte Haltungsänderungen durch eine therapeutische Behandlung bleiben daher regelmäßig der Prüfung gemäß § 67c Abs. 1 Satz 1 StGB vorbehalten (BGH, Beschluss vom 5. September 2008 - 2 StR 265/08, NStZ 2009, 27 f.; BGH, Urteil vom 13. März 2007 - 5 StR 499/06, NStZ 2007, 401; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 66 Rn. 36).

    Dabei kann dahinstehen, ob im Falle der Anfechtung des Urteils vom 11. Mai 2005 durch den Verurteilten dessen Revision erfolglos hätte bleiben müssen, weil er wegen der zweifelsfrei gegebenen Anordnungsvoraussetzungen des § 66 Abs. 2 StGB aF durch den lediglichen Vorbehalt der Sicherungsverwahrung als nicht beschwert anzusehen gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 1 StR 347/05), oder ob das Rechtsmittel hätte durchgreifen müssen, weil die Voraussetzungen für den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung nicht vorlagen, und dies zur Folge gehabt hätte, dass nach Zurückweisung der Sache wegen des Verschlechterungsverbots (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) die Anordnung der Sicherungsverwahrung gemäß § 66 Abs. 2 StGB aF nicht mehr zulässig gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 5. September 2008 - 2 StR 265/08, NStZ 2009, 27; s. auch BGH, Urteil vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 192 ff.).

  • BGH, 22.11.2018 - 4 StR 253/18

    Aufhebung des Urteils und der Feststellungen (Teilaufhebung: Teilrechtskraft von

    Da nur der Angeklagte Revision eingelegt hatte, stünde einer entsprechenden Anordnung auch das Schlechterstellungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Februar 2013 - 5 StR 620/12, NStZ-RR 2013, 204 a.E.; Beschluss vom 5. September 2008 - 2 StR 265/08, StV 2008, 635 a.E.).
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